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GEZ darf Zwangsgebühr auf Büro-PCs kassieren

27.03.09

Die Gebühren-Einzugs-Zentrale (GEZ) darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz nun doch Rundfunkgebühren für beruflich genutzte Rechner kassieren. Im vergangenen Juli hatte das Verwaltungsgericht Koblenz anders entschieden und sich gegen eine Gebührenerhebung auf Büro-PCs ausgesprochen. Nach dem Urteil sei eine tatsächliche Nutzung des PCs als Radio oder Fernseher nun keine Grundlage für eine Erhebung der Rundfunkgebühren mehr.

Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei einem PC um ein “neuartiges Radiogerät” womit rein theoritisch ein Radio-, und Fernsehempfang möglich ist. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Zwangsgebühr ist ein weiterer Grund für die gerichtliche Entscheidung gewesen. Denn wenn die Gebührenpflicht für Rechner nicht bestehen würde, dann könnte die Gefahr bestehen dass sich Bürger eventuell vor einer Zahlung drücken könnten. Die jährlichen Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks belaufen sich mit der GEZ-Gebühr auf rund 7,5 Milliarden Euro. Im Jahre 2008 haben ARD und ZDF außerdem einen Gewinn erwirtschaftet und deshalb wäre es sinnvoll die PC-Gebühr abzuschaffen.

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